Wir bieten Ihnen die Überprüfungen nach der Aufstellung auf Baustellen für folgende Arbeitsmittel an:
 
• Krane, die vor der Verwendung am Einsatzort aus Einzelteilen zusammengebaut werden müssen, wie z.B.: Turmdrehkrane, Fahrzeugkrane (Mobilkrane) mit getrennt angeliefertem Zusatzausleger, Fahrzeugkrane (Mobilkrane) mit zerlegt angeliefertem Gittermast
• Krane mit Arbeitskörben auf Baustellen, ausgenommen schienengebundene und nicht schienengebundene Fahrzeugkrane (Mobilkrane) und Ladekrane auf Fahrzeugen mit Arbeitskörben
• Arbeitsmittel zum Heben von ArbeitnehmerInnen auf Baustellen, die vor der Verwendung am Einsatzort aus Einzelteilen zusammengebaut oder an Teilen der Umgebung, wie Gebäuden, montiert werden müssen (z.B.: Fassadenbefahrgeräte, Mastkletterbühnen, Hängebühnen, Dachdeckerfahrstühle, Bauaufzüge mit Personenbeförderung)
• sonstige kraftbetriebene Arbeitsmitteln zum Heben von Lasten, Winden und Zuggeräten auf Baustellen, die vor der Verwendung am Einsatzort aus Einzelteilen zusammengebaut werden müssen
• fahrbare und verfahrbare Hängegerüsten
• Förderanlagen für Untertagebauarbeiten (z.B.: Schachtbefahrungsanlagen, Schrägaufzüge)

Anmerkung:
Eine wiederkehrende Prüfung ersetzt die sonst bei einer Prüfung nach der Aufstellung durchzuführende Funktions- und Sichtkontrolle.

Falls Sie von uns Überprüfungen durchführen lassen möchten oder nähere Informationen wünschen, schicken Sie uns bitte Ihre Anfrage oder kontaktieren uns telefonisch unter 0664/390 30 52.