Anmerkung:
Das Mindestalter zum Führen eines Fahrzeug- bzw. Ladekrans beträgt 18 Jahre.

Möchte man lediglich auf LKW aufgebaute Ladekrane führen, genügt meist der  Fahrzeug- und Ladekranführerschein bis 300 kNm (30 Metertonnen) Lastmoment. Für sehr große Ladekrane sowie für Kranfahrzeuge (Autokrane) benötigt man in der Regel eine Fahrzeug- und Ladekranführerschein über 300 kNm Lastmoment. Mit diesem Kranführerschein hat man keine Lastmomenteinschränkung und darf somit auch die größten Autokrane, die es am Markt gibt, führen.

Man unterscheidet die Ausbildung zum Kranführer für:

Fahrzeug- und Ladekrane bis 300 kNm (30 mt) Lastmoment
 
Fahrzeug- und Ladekrane über 300 kNm (30 mt) Lastmoment

Die Ausbildung dauert insgesamt drei bzw. vier Tage.  

Falls Sie nähere Informationen wünschen, schicken Sie uns bitte Ihre Anfrage oder kontaktieren uns telefonisch unter 0664/390 30 52.

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