Gerne erstellen wir für Sie Lärmarm Gutachten für Kraftwagen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500kg:
Anmerkung:
Als lärmarmes Kraftfahrzeug gilt ein Kraftwagen mit einer Bauartgeschwindigkeit von mehr als 50 km/h und einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3 500 kg, bei dem
• der Schallpegel des Fahrgeräusches und des Motorbremsgeräusches
a) bei einer Motorleistung bis 150 kW 78 dB(A)
b) bei einer Motorleistung über 150 kW 80 dB(A) nicht überschreitet.
• der höchste Wert des Schallpegels des Druckluftgeräusches 72 dB(A) nicht überschreitet.
Die Bestätigung des Herstellers oder seines Bevollmächtigten im Zulassungsstaat gilt zwei Jahre ab dem Zeitpunkt der Ausstellung. Nach Ablauf dieser Zeit ist eine neue Bestätigung auf Grund einer neuerlichen Prüfung des Fahrzeuges hinsichtlich der Übereinstimmung seiner lärmrelevanten Teile und ihrer Wirkungen mit dem ursprünglichen, für die erstmalige Ausstellung der Bestätigung maßgebenden Zustand auszustellen. Werden dabei Werte gemessen, so dürfen sie die ursprünglich gemessenen Werte um nicht mehr als 2 dB(A) übersteigen. Diese Bestätigung gilt zwei Jahre ab dem Datum der Prüfung.
Falls Sie von uns ein Gutachten erstellen lassen möchten oder nähere Informationen wünschen, schicken Sie uns bitte Ihre Anfrage oder kontaktieren uns telefonisch unter 0664/390 30 52.