Wir bieten Ihnen Abnahmeprüfungen für folgende Arbeitsmittel an:
• Krane einschließlich Ladekrane auf Fahrzeugen, ausgenommen schienengebundene und nicht schienengebundene Fahrzeugkrane (Mobilkrane), Turmdrehkrane
• sonstige kraftbetriebene Arbeitsmittel zum Heben von Lasten, die vor der Verwendung eingebaut oder montiert werden
• kraftbetriebene Türen und Tore, einschließlich solcher von Fahrzeugen
• Tore, die sich nach oben öffnen, mit einer Torblattfläche über 10 m²
• Fahrzeughebebühnen
• auf Fahrzeugen aufgebaute Ladebordwände
• Arbeitskörbe für Krane, Hubstapler und mechanische Leitern, wenn die Verwendung vom Hersteller oder Inverkehrbringer des Kranes, Hubstaplers oder der mechanischen Leiter nicht vorgesehen ist
• Bagger und Radlader zum Heben von Einzellasten, die vom Hersteller oder Inverkehrbringer für diese Verwendung nicht vorgesehen sind
• fahrbare und verfahrbare Hängegerüste
• durch mechanische oder elektronische Führungs- bzw. Leitsysteme geführte Regalbediengeräte
• kraftbetriebene Anpassrampen
• fest montierte Hubtische zur ausschließlichen Beförderung von Gütern mit einer Tragfähigkeit über 10 kN oder wenn eine Hubhöhe über 2 m erreicht werden kann
• Arbeitsmittel, die vor der Verwendung am Einsatzort aus Einzelteilen zusammengebaut oder an Teilen der Umgebung, wie Gebäuden, montiert werden müssen, zum Heben von ArbeitnehmerInnen oder von Lasten und ArbeitnehmerInnen (z.B.: Fassadenbefahrgeräte, Mastkletterbühnen, Bauaufzüge mit Personenbeförderung, Einrichtungen zur Beförderung von ArbeitnehmerInnen im Schornsteinbau)
• Materialseilbahnen, auf die das Seilbahngesetz 2003, BGBl. I Nr. 103/2003, aufgrund § 3 Z 2 und 3 SeilbG 2003 keine Anwendung findet
• Förderanlagen für Untertagebauarbeiten (z.B.: Schachtbefahrungsanlagen, Schrägaufzüge)
Anmerkung:
Arbeitsmittel dürfen nur verwendet werden, wenn sie einer erstmaligen Abnahmeprüfung unterzogen wurden. Ebenso müssen Arbeitsmittel auch nach außergewöhnlichen Ereignissen überprüft werden. Ereignisse dieser Art sind z.B.:
• Absturz von Lasten
• Umstürzen des Arbeitsmittels oder von Teilen davon
• Kollision des Arbeitsmittels mit anderen Arbeitsmitteln oder mit Teilen der Umgebung
• Überlastung des Arbeitsmittels
• Einwirkung von großer Hitze, insbesondere bei Bränden
• wesentliche vom Hersteller oder Inverkehrbringer des Arbeitsmittels nicht vorgesehene Änderungen
• größere Instandsetzungen
Falls Sie von uns Überprüfungen durchführen lassen möchten oder nähere Informationen wünschen, schicken Sie uns bitte Ihre Anfrage oder kontaktieren uns telefonisch unter 0664/390 30 52.