Wir erledigen für Sie auch gerne die wiederkehrende Prüfung von Lüftungs- und Absauganlagen:

Anmerkung:
• Lüftungsanlagen sowie Absauganlagen zur Abführung von gesundheitsgefährdenden Arbeitsstoffen dürfen nur dann in Betrieb genommen werden, wenn vor ihrer erstmaligen Inbetriebnahme ihre Wirksamkeit bezogen auf die zu erwartende Exposition am Arbeitsplatz durch eine repräsentative Messung der Absaug- bzw. Lüftungsleistung nachgewiesen wurde.
• Lüftungsanlagen sowie Absauganlagen oder Absauggeräte zur Abführung von gesundheitsgefährdenden Arbeitsstoffen sind mindestens einmal im Kalenderjahr, jedoch längstens im Abstand von 15 Monaten, auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen.
• Werden an Anlagen Änderungen, Erweiterungen oder Umgestaltungen vorgenommen, die sich auf die Absaug- oder Lüftungsleistung auswirken, ist die Prüfung zu ergänzen.

Falls Sie von uns Überprüfungen durchführen lassen möchten oder nähere Informationen wünschen, schicken Sie uns bitte Ihre Anfrage oder kontaktieren uns telefonisch unter 0664/390 30 52.